Vorsicht: Rechtswidrige Blog-Kommentare

Gerade bei heise.de gelesen:

Urteil: Blogger soll Leserkommentare vorab kontrollieren.

Das Landgericht (LG) Hamburg hat eine einstweilige Verfügung gegen … bestätigt; eine schriftliche Entscheidungsbegründung liegt allerdings noch nicht vor. In der Verfügung wird … untersagt, in seinem Blog die Äußerung eines Dritten zu verbreiten.

[..]

Die unstrittig rechtswidrige Äußerung hatte ein Unbekannter am 12. August 2007 um 3.37 Uhr als Kommentar unter einen Blog-Beitrag gesetzt, … hatte sie selbst entdeckt und bereits um 11.06 Uhr desselben Tages entfernt. Dies genügte dem in der Äußerung angegriffenen Unternehmen … allerdings nicht: Es erwirkte eine einstweilige Verfügung, die es … untersagt, die Äußerung auch nur eine weitere Sekunde zu veröffentlichen.

Mahlzeit 🙁

4 Gedanken zu „Vorsicht: Rechtswidrige Blog-Kommentare

  1. Petra

    Habe ich auch gelesen. Allerdings steht da auch
    „Schließlich müsse er damit rechnen, dass ein Blog-Beitrag, der sich kritisch mit dem Geschäftsgebaren eines Unternehmens auseinandersetzt, rechtswidrige Leserkommentare provoziere. Bei harmlosen Beiträgen könne er ja gegebenenfalls auf eine Vorabprüfung verzichten.“

    Solch kritisch provokanten Blog-Beiträge habe ich hier eigentlich noch nicht gelesen 😉

    Das ist aber noch nicht ausgestritten, man muss die Sache sicher beobachten.

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  2. Ulli Beitragsautor

    @Petra: Es gibt soviele Idioten auf dieser Welt, dass man nie wissen kann, ob nicht irgendeiner auf einen ganz harmlosen Beitrag zu unserem Hobby etwas Rechtswidriges ablässt, nur um einen zu ärgern. Und schon bist Du bei dieser Rechtsauffassung dran, auch wenn Du es später löschst. Symptomatisch ist mal wieder die Aussage des Gerichts, dass man bei harmlosen Beiträgen *gegebenenfalls* auf eine Vorabprüfung verzichten kann. Das wird im Endeffekt gar nichts nützen, d.h. Du wirst Dich nicht damit herausreden können, dass ein solcher rechtswidriger Kommerntar auf den harmlosen Beitrag nicht zu erwarten war.

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  3. kulinaria katastrophalia

    Das Hamburger Landgericht fällt immer wieder durch vollkommen weltfremde Internet-Rechtsprechung auf (deshalb klagen so viele auch in Hamburg). Ob sich dies so halten lässt wird sich zeigen. Der betroffene Journalist wird anscheinend dagegen weiter vorgehen und der BGH hat in einem anderen ähnlich gelagerten Fall auf die Kenntnisnahme und nicht den Veröffentlichungszeitpunkt abgestellt.

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